Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Amender Ag und GmbH (nachfolgend Amender) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen betreffend die Erbringung von Dienstleistungen durch die Mitarbeiter der Amender.

  1. Angebot

Die von Amender gestützt auf die Vorgaben des Kunden erstellten Offerten sind während der in der Offerte angegebenen Frist gültig. Fehlt eine Angabe in der Offerte, so gilt eine Frist von 30 Tagen ab Offertstellung.

Preisangaben auf der Amender-Website, in Broschüren oder Werbeunterlagen sind unverbindlich.

  1. Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Kunden und Amender kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Amender zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Amender nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Amender abgeschlossenen Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der vorliegenden Bestimmungen. Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.

  1. Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags sind die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Dienstleistungen. Diese richten sich, einschliesslich Leistungszielen, Terminplanung und Vergütung, nach dem individuellen Vertrag.

Beide Parteien können jederzeit schriftlich Leistungsänderungen beantragen. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Änderung des Leistungsumfangs, so hat er dies schriftlich bei der Amender zu beantragen. Amender wird innert nützlicher Frist erklären, ob es möglich ist, die Änderung vorzunehmen, und wie sich dies auf den individuellen Vertrag und die Vergütungspflicht auswirkt. Der Kunde hat der Amender daraufhin wiederum schriftlich mitzuteilen, ob die Änderung umgesetzt werden soll.  Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung beinhalten die Dienstleistungen von Amender weder eine Due-Diligence noch eine Verifizierung der vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten oder öffentlich zugänglichen Informationen. Amender übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit solcher Informationen.

  1. Termine

Die Terminpläne werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt und die Vertragsparteien bemühen sich, die vertraglich vereinbarten Termine einzuhalten. Amender informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und ist bemüht, die von ihr genannten Fristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch kann daraus keine rechtliche Gewährleistung abgeleitet werden. Ergeben sich Verzögerungen, ist Amender verpflichtet, den Kunden umgehend in Kenntnis zu setzen. Hat Amender die Nichteinhaltung der Termine alleine zu vertreten, setzt der Kunde ihr eine im Verhältnis zu den noch zu erbringenden Leistungen angemessene Nachfrist. Hat der Kunde die Nichteinhaltung von Terminen zu vertreten, so trägt er allfällig dadurch entstehende Mehrkosten.

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich dazu, Amender rechtzeitig und auf eigene Kosten alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Daten, Unterlagen, Arbeitsmaterialien und sachdienlichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie andere allfällig notwendige Voraussetzungen sicherzustellen. Amender geht davon aus, dass alle gelieferten Materialien, Informationen und Daten vollständig und korrekt sind. Verzögerungen oder ein entstehender Mehraufwand durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden werden vom Kunden getragen und diesem in Rechnung gestellt.

  1. Arbeitsergebnisse

Der Umfang der Arbeitsergebnisse richtet sich nach dem Vertrag. Umfassen vereinbarte Dienstleistungen die Erstellung von Unterlagen, wird dem Kunden zuerst eine vorläufige Version der Unterlagen zur Überprüfung und Begutachtung übergeben. Im Anschluss werden allfällige Ergänzungen und Korrekturen von Amender zu einer definitiven Version verarbeitet und in elektronischer Form dem Kunden übergeben. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind ausschliesslich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Amender vom Kunden nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben, diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden.

Sämtliche schriftliche Arbeitsergebnisse, die für den Kunden erstellt, ihm ausgehändigt und vom ihm bezahlt wurden, gehören dem Kunden zur vereinbarten Verwendung. Die damit verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) verbleiben bei der Amender, insbesondere das Recht zur Weiterentwicklung, Veränderung, Verbesserung und Verwendung gleicher oder ähnlicher Leistungen für Dritte.

Amender ist dazu berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden im Rahmen ihrer Kommunikations- und Marketingaktivitäten eine Berichterstattung über die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Kunden anzufertigen sowie dessen Name und Logo in dieser Berichterstattung zu verwenden.

  1. Beizug von Dritten

Der Vertrag besteht zwischen Amender und dem Kunden. Amender ist gegenüber dem Kunden allein für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich, hat aber das Recht, Dritte (z.B. Subakkordanten) mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen.

  1. Elektronische Kommunikation und Einsatz elektronischer Kollaborationsplattformen

Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Weg zu kommunizieren und Daten zu transferieren. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation.

Sofern die Parteien den Einsatz einer elektronischen Zusammenarbeitsplattform vereinbaren, darf jeder berechtigte Nutzer der Parteien gemäss seinen Benutzerrechten Informationen und Daten auf dieser Plattform bearbeiten. Dies schliesst Upload, Download und Zugriff sowie das Einsehen, Editieren, Unterhalten, Löschen und Speichern von Informationen und Daten auf der Plattform ein.

Für die Zuteilung der Benutzer und Benutzerrechte sowie deren Verwaltung und den Unterhalt der Plattform ist diejenige Partei verantwortlich, welche die Plattform zur Verfügung stellt. Die Partei verpflichtet sich dazu, angemessene Vorkehrungen bezüglich Geheimhaltung und Datenschutz der auf der Plattform gespeicherten Informationen und Daten zu treffen.

Beim Einsatz einer von Amender zur Verfügung gestellten Plattform gelten die Amender-internen Bestimmungen zu Datenschutz und Informationssicherheit.

  1. Honorare, Spesen und sonstige Auslagen

Die Verrechnung von Honoraren, Spesen und sonstigen Auslagen erfolgt gemäss Vertrag. Sind Tageshonorarsätze vereinbart, basieren diese auf acht Arbeitsstunden. Für vom Kunden angeordnete Einsätze in Überzeit (Zeit von 20.00 bis 08.00 Uhr oder Arbeit an Samstagen) gilt ein Zuschlag von 50%. Für Einsätze an Sonn- und allgemeinen Feiertagen gilt ein Zuschlag von 100% (gemäss Domizil Amender). Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

Spesen, (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Vergütungen für Mahlzeiten, etc.) und sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehende Auslagen sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden gemäss vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt.

  1. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Von Amender erbrachte Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Von Amender zu Festpreisen erbrachte Leistungen werden einschliesslich den bis zum jeweiligen Zeitpunkt angefallenen Spesen gemäss den im Vertrag festgehaltenen Zahlungsplan in Rechnung gestellt. Die von Amender gestellten Rechnungen sind vom Kunden innert 5 Tagen nach Erhalt zu beanstanden, andernfalls gelten sie als genehmigt.

Sämtliche Preise verstehen sich in exklusive Mehrwertsteuer.

Als Zahlungsziel für alle Rechnungen gelten 30 Tage ab Rechnungsdatum. Die Zahlungstermine sind Fixtermine, weshalb Amender berechtigt ist, bei deren Überschreitung ohne Mahnung einen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen.

  1. Vertragsdauer und Beendigung

Das Inkrafttreten und die Dauer des Vertrages richten sich nach dem individuellen Vertrag.

Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer Verletzung der Vertragsbedingungen oder einer Konkursandrohung gegenüber einer Partei, respektive deren Liquidation, vorliegt. Eine Kündigung darf jedoch nicht zur Unzeit erfolgen, weshalb im Falle einer Kündigung durch den Kunden auf den aktuellen Stand bereits erbrachter und veranlasster Leistungen Rücksicht zu nehmen ist.

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zahlt der Kunde Amender das vereinbarte Honorar für bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Spesen und sonstige Auslagen.

  1. Gewährleistung und Haftung

Amender verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und sachkundigen Erfüllung des Vertrags unter Anwendung des ihr zur Verfügung stehenden Wissens und Könnens sowie unter Beachtung der ihr vom Kunden für die Ausführung erteilten Anweisungen. Eine Erfolgshaftung besteht nach den Regeln des Auftragsrechtes nicht.

Die Amender AG haftet bei Vertragsverletzungen für nachgewiesene unmittelbare Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind, ausschliesslich bei Vorliegen von Vorsätzlichkeit oder grobfahrlässigem Verhalten, maximal bis zur Höhe von 20’000 CHF. Die Amender GmbH haftet mit maximal 25.000 €. Jede weitere Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit sämtlicher Informationen und Daten, von denen sie anlässlich der Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen aus dem Vertrag Kenntnis erhalten (z.B. Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse, Personendaten, Know-how, etc.) während und nach Beendigung des Vertrags zu wahren. Dabei wird Amender das Recht eingeräumt, in Erfüllung eines Vertrages erworbenes Know-how – unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflicht – auch für andere Kunden zu verwenden.

Beide Parteien halten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes bzw. der Datenschutz Grundverordnung ein.

Amender ist berechtigt, in Erfüllung des Vertrags Daten des Kunden im Sinne eines Customer-Relationship- Managements zu sammeln und lokal oder grenzüberschreitend auf von ihr gewählten Softwaresystemen zu bearbeiten. Dies betrifft insbesondere die folgenden Daten: Kundenname, Kundenadresse, Kontaktpersonen, Beschreibung der Dienstleistungen, Honorarhöhe und dergleichen. Der Kunde nimmt dies zu Kenntnis und erteilt Amender hierzu die ausdrückliche Genehmigung.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand der Amender AG ist Aarau (Schweiz). Auf Verträge mit der Amender AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand der Amender GmbH ist Berlin (Deutschland). Verträge welche mit der Amender GmbH abgeschlossen werden unterliegen ausschliesslich dem deutschen Recht.